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Durchschnittlich ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Was ist also nach einem Unfall als Erstes zu tun?
Das kann ich auch alleine! Ja, vielleicht, aber nicht unbedingt. Das mag für einfach gelagterte Fälle gelten. Was aber ist mit dem Nutzungsausfall? Wie hoch ist die Wertminderung des Autos? Was ist eine allgemeine Unkostenpauschale?
Beachten Sie! Die gegnerische Versicherung hat bei einem Unfall naturgemäß eigene Interessen. Sie will nach Möglichkeit wenig zahlen. Es liegt auf der Hand, dass eine Versicherung Ihnen nicht freiwillig eine Wertminderung berechnet und Ihnen diese ohne Anfrage überweist.
Das sehen die Gerichte oft genauso. Hier ein Zitat des AG Coburg, Urt. v. 14.07.2017 - 15 C 696/17:
„Das Gericht nimmt aus einer Vielzahl hier geführter ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten irritiert zur Kenntnis, dass allgemeine Schadenersatzgrundsätze bei der beklagten Haftpflichtversicherung entweder unbekannt sind oder zu Lasten eines Unfallgeschädigten negiert werden.“
Deshalb: Fragen Sie niemals den, der es bezahlen soll!
Nur ein Anwalt orientiert sich konsequent an Ihrem Vorteil. Er ist Ihr Berater in allen Rechtsfragen rund um den Unfall. Er kann Sie unter anderem beraten, wie ein wirtschaftlicher Totalschaden berechnet wird. Er erklärt die 130%-Grenze oder die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis.
Auch wenn Sie meinen, dass alles klar sei, sollten Sie auf anwaltlichen Rat nicht verzichten.
Ich beantworte daher in der Regel folgende Fragen:
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihren Anwalt.
Eine bestehende Rechtschutzversicherung ist z.B. nur bei einer Teilschuld von nöten oder wenn die Versicherung eine Zahlung verweigert.
Eine kostengünstigen Erstberatung ist ebenfalls möglich.
Ich sorge für eine schnellstmögliche Abwicklung Ihres Schadensfalles. Melden Sie sich gern!
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